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„Ich kann Ihre Vergangenheit nicht ändern,
aber Ihre Zukunft gestalten.“

Herzlich Willkommen auf meiner persönlichen Seite!

Ich bin Rechtsanwalt in Hannover und berate Sie als Fachanwalt in den Bereichen Arbeits-, Straf- und Verkehrsrecht in deutscher, englischer, spanischer und chinesischer Sprache.

zum start

Philosophie - Ihr Rechtsanwalt in Hannover und zugleich Fachanwalt für Strafrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht

„Die Wahl eines Anwalts ist in erster Hinsicht Vertrauenssache. Für mich als Rechtsanwalt in Hannover und Fachanwalt für Strafrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht gilt daher: Sollten in einem rechtlichen Bereich besondere spezielle Kenntnisse erforderlich sein, die ich nicht anbieten kann, so verweise ich Sie automatisch an spezialisierte Rechtsanwaltslollegen. Letztendlich geht es nämlich um Ihre Zufriedenheit.“

Rufen Sie mich an: 0511 33651100

24 Stunden Notruf in Strafsachen: 0173 7428934

 

Meine neue Homepage als Rechtsanwalt in Hannover für Strafrecht, Arbeitsrecht und Verehrsrecht finden Sie hier!

 

Tätigkeitsschwerpunkte

 

Allg. Zivilrecht

  • · Vertragsrecht
  • · Verbraucherrecht
  • · Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
  • · AGB Prüfung
  • · etc.

Arbeitsrecht

  • · Abmahnungen
  • · Kündigungsschutz
  • · Lohnzahlungsverzug
  • · Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • · etc.

Strafrecht

  • · Strafbefehl
  • · Verteidigung im Ermittlungsverfahren
  • · Verteidigung in der Hauptverhandlung
  • · Pflichtverteidigung
  • · Jugendstrafrecht
  • · etc.

Verkehrsrecht

  • · Unfallregulierung
  • · Schadensersatz
  • · Schmerzensgeld
  • · Verdienstausfall
  • · etc.

Vita


Da das Recht und die Rechtsprechung ständigen Veränderungen unterliegen, ist die laufende Fort- und Weiterbildung sowie der Erwerb zusätzlicher Qualifikation für mich als Rechtsanwalt, Fachanwalt und Strafverteidiger in Hannover selbstverständlich.
 
Dogukan Isik - Ihr Rechtsanwalt in Hannover für Strafrecht und zugleich Fachanwalt für Strafrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht

Juristische Ausbildung

Anwaltliche Weiterbildung

Auslandsaufenthalte

Mitgliedschaften

Sprachen

Kosten

Es ist mir als Rechtsanwalt in Hannover und Fachanwalt für Strafrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht ein persönliches Anliegen, dass die Rechtsanwaltskosten angemessen und vor allem transparent sind. Die nachfolgenden Erläuterungen sollen einen kurzen Überblick geben. Bei weiteren Fragen nehmen Sie bitte einfach Kontakt zu mir auf.

Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung haben, so bemühe ich mich als Ihr Rechtsanwalt in Hannover gerne eine Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einzuholen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, entstehen Ihnen hierdurch keine zusätzlichen Kosten.

Prozess-/Verfahrenskostenhilfe

Sind Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage, die Kosten eines beabsichtigten Rechtsstreit oder einer beabsichtigten Verteidigung gegen eine Klage zu tragen, haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe. Das Gericht entscheidet dann anhand des Antrages und der vorzulegenden Unterlagen, ob Ihnen der Prozess von der Landeskasse finanziert wird oder Sie die Kosten in monatlichen Raten zahlen können. Das Formular zum Download finden Sie hier!

Füllen Sie die Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aus und bringen Sie beide Formulare nebst den erforderlichen Belegen mit zu Ihrem Termin. Ich beantrage als Ihr Rechtsanwalt dann die Prozesskostenhilfe für Sie.

Regelvergütung

Generell gilt, dass sich das zu zahlende Honorar in den meisten Fällen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richtet. Nur ausnahmsweise wird eine schriftliche Vergütungsvereinbarung getroffen. Dies immer dann, wenn die gesetzliche Vergütung der Art, dem Umfang und der Schwierigkeit des Mandates nicht gerecht wird. Sollte das der Fall sein, kläre ich Sie diesbezüglich ausführlich auf. Gerade im Rahmen meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt in Hannover für Strafrecht (Fachanwalt für Strafrecht) ist oftmals eine Vergütungsvereinbarung zur ordnungsgemäßen Bearbeitung des Mandats notwendig, da ein Rechtsanwalt für Strafrecht mit den gesetzlichen Gebühren - gerade bei umfangreichen Verfahren - nicht wirtschaftlich arbeiten kann.

Beratungshilfe

Wenn Sie ein geringes Einkommen beziehen, bedeutet dies nicht, dass Sie auf eine anwaltliche Beratung verzichten müssen. Unter Umständen besteht für Sie die Möglichkeit, dass Sie für die erste anwaltliche Beratung einen Anspruch auf Ausstellung eines sog. Berechtigungsscheines haben. Diesen können Sie bei dem Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Sie Ihren gemeldeten Wohnsitz haben.

Das Gericht überprüft dann, ob Sie nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen und eine Rechtsberatung notwendig ist. Wenn Sie einen solchen Berechtigungsschein nach Erhalt vorlegen, müssen Sie nur noch den Eigenbehalt i.H.v. 15 € zahlen. Den Rest übernimmt die Landeskasse für Sie.

Bitte beantragen Sie eigenständig vor dem Termin mit mir den Berechtigungsschein bei Ihrem Amtsgericht und bringen Sie diesen zu der Besprechung mit. Das Formular zum Download finden Sie hier!

Wichtige Anmerkung:

Sollte Ihnen Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden sein, ist zu beachten, dass das Gericht für einen Zeitraum von vier Jahren nach der rechtskräftigen Entscheidung über den Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfeantrag Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse überprüfen kann. Ergibt eine solche Überprüfung, dass sich Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zwischenzeitlich wieder verbessert haben, so kann das Gericht die verauslagten Kosten von Ihnen zurückverlangen. Achtung: Als Fachanwalt für Straftrecht in Hannover werde ich oft gefragt, ob für das strafrechtliche Mandat nicht auch Prozesskostenhilfe beantragt werden kann. Dies ist leider im strafechtlichen Verfahren nicht möglich. Ausnahmsweise gibt es aber die Möglichkeit der Pflichtverteidigung. Ein Strafverteidiger wird den Mandanten auf die Möglichkeit der Strafverteidigung in der Regel hinweisen.

Wichtige Informationen für arbeitsgerichtliche Prozesse

Bitte beachten Sie, dass in arbeitsgerichtlichen Verfahren des ersten Rechtszuges kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und/oder Erstattung der Kosten für die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes besteht. Kurz gesagt: Anwaltskosten werden nicht erstattet!

Kontaktieren Sie mich

Telefon: +49 (0)511 33651100

Telefax: +49 (0)511 33651111

E-Mail: info@rechtsanwalt-in-hannover.de

24 Stunden Notruf in Strafsachen: +49 (0)173 7428934

Termine an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen sind nach Absprache möglich.

Weitere Information über mich als Rechtsanwalt, Fachanwalt und Strafverteidiger in Hannover finden Sie unter https://www.rechtsanwalt-in-hannover.de . Dort finden Sie auch interessante Beiträge rund um die meine Arbeitsgebiete Strafrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht.

Anfahrt

Lage der Kanzlei

Die Kanzlei befindet sich unmittelbar an der Bushaltestelle Emmichplatz/Musikhochschule, nur wenige Gehminuten vom Amtsgericht, Landgericht sowie Arbeitsgericht entfernt.

Anreise mit dem PKW

Parkplätze stehen auf dem Grundstück der Kanzlei zur Verfügung.

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Ab Hauptbahnhof Hannover nehmen Sie die Buslinien 121 in Richtung Haltenhoffstraße bis zum Emmichplatz/Musikhochschule. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, die Buslienien 128 und 134 in Richtung Peiner Straße zu nehmen. Ab der U-Bahnstation Aegidientorplatz und Kröpcke können Sie auch die Buslinie 200 nehmen.

 

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