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Presse

Auto fängt von alleine Feuer - wer haftet?

Der Fall

In Hannover hat vor der HDI-Arena ein PKW Feuer gefangen. Dies obwohl das Fahrzeug offensichtlich gar nicht in Betrieb war. Die Flammen schlugen aus der Motorhaube des Fahrzeuges. Glück im Umglück für den Halter: Ein Schaden an fremden Sachen oder gar Personen ist nicht eingetreten. Zum Glück, denn sonst wäre unter Umständen der Halter bzw. seine Haftpflichtversicherung zum Schaden herangezogen worden.

Erläuterung

Die Haftung des Kfz-Halters ist in § 7 Abs. 1 StVG geregelt. Hiernach gilt:

"Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."

Obwohl der Wortlaut "bei dem Betrieb" klar klingen mag, setzt die Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG nicht voraus, dass das Fahrzeug in Bewegung sein muss. Nach der Rechtsprechung der BGH ist für eine Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG lediglich notwendig, dass ein Betriebsvorgang in bestimmter Weise Einfluss auf den Unfall genommen hat. Der BGH lehnt den Begriff "bei dem Betrieb" somit weit aus. Hiernach ist ein Schaden bereits dann als beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstanden anzusehen ist, wenn sich in dem konkret entstandenen Schaden die von dem Kraftfahrzeug ausgehenden typischen Gefahren verwirklicht haben und/oder das Schadensgeschehen durch diese Gefahren mitgeprägt worden ist.

In Bezug auf das Feuerfangen des vor der HDI-Arena abgestellten PKWs in Hannover, bedeutet die Rechtsprechung des BGH, dass bei einer Selbstentzündung eines Fahrzeugteiles somit ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Betrieb des Fahrzeuges besteht, eine Haftung des Fahrzeughalters wäre mithin zu bejahen gewesen, vgl. BGH, Urteil v. 21.01.2014, VI ZR 253/13.

Wollen auch Sie wissen, ob sich bei einem Unfall die Betriebsgefahr Ihres Kraftfahrzeuges verwirklicht hat und Sie somit für den entstandenen Schaden einstehen müssen, so setzen Sie sich mit mir als Anwalt in Hannover in Verbindung. Ich berate Sie gerne!

 

Dogukan Isik - Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht u.a.

 

Veröffentlicht am 30 Mar, 2016  |  Zurück

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