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Mobiltelefon im Straßenverkehr - Der (neue) Klassiker!

Mobiltelefon im Straßenverkehr - Der (neue) Klassiker!

Einige wichtige Infos zum Telefonieren im Straßenverkehr:

Was droht bei einem Verstoß?

Wer ein Kfz führt und das Mobiltelefon benutzt, verstößt gegen § 23 Abs. 1 a StVO und riskiert ein Bußgeld i.H.v. 60 €. Wer öfter beim telefonieren erwischt wird, dem droht sogar die Anordnung eines Fahrverbotes. Wer denkt, dass er sich guten Gewissens auf ein Fahrrad setzen darf, um mit seinem Handy zu telefonieren, der irrt! Auch hier droht eine Geldbuße von 25 €.

Was genau ist verboten?

Verboten ist das Benutzen des Mobil bzw. Autotelefons, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss, vgl. § 23 Abs. 1a StVO. Neben dem klassischen Telefonieren sind hiervon somit sämtliche Funktionen des Mobiltelefons gemeint (Achtung: auch das Wegdrücken eines Anrufers!). Die Freisprechanlage wird hiervon allerdings nicht erfasst, es sei denn, dass hierzu das aufnehmen des Telefonhörer notwendig ist.

Darf man das Handy überhaupt nicht anfassen?

Doch! Das Benutzungsverbot gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und der Motor abgeschaltet ist. Nach der aktuellen Rechtsprechung gilt dies sogar, wenn der Motor aufgrund der Star-Stopp-Automatik ausschaltet. Auch das in die Hand nehmen, um das Handy an einen anderen Platz zu legen fällt nach der (noch) aktuellen Rechtsprechung nicht unter die Definition des Benutzens i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO. Vielmehr ist hierzu die Nutzung irgendeiner Funktion des Telefons notwendig (wobei der Beweis des "lediglich" Weglegens schwer vom Betroffenen zu führen sein wird).

Gilt die Smart-Uhr als Mobil bzw. Autotelefon?

Nach meiner Auffassung nicht, denn eine Smart-Uhr wird für gewöhnlich am Handgelenk getragen und somit nicht wie § 23 Abs. 1a StVO es erfordert "aufgenommen" oder "in der Hand gehalten". Alles andere wäre eine Analogie zu Lasten des Betroffenen, welches auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren verboten ist. Mehr dazu in meinem Artikel zur Smart-Uhr im Verkehr.

Fazit:

Trotz der hier aufgezeigten "Gesetzeslücken", empfehle ich generell, dass man während der Fahrt sämtliche Handlungen unterlässt, die die Aufmerksamkeit auf den Straßenverkehr beeinträchtigen könnten. Dies dient nicht nur der eigenen Sicherheit, sonder auch der, der Allgemeinheit.

Dogukan Isik - Rechtsanwalt und Strafverteidiger aus Hannover

Veröffentlicht am 07 Jan, 2017  |  Zurück

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