Anrechnung des Praktikums auf die Probezeit?
26 Mar, 2016Das BAG hat mit Urteil vom 19.11.2015, Az. 6 AZR 844/14 entschieden, dass die Dauer eines vorangegangenen Praktikums auf die Probezeit im Berufsausbildungsverhältnis nicht anzurechnen ist. Nach der Auffassung des BAG gilt dies selbst dann, wenn das Praktikum entgegen seiner vertraglichen Bezeichnung tatsächlich als Arbeitsverhältnis ausgestaltet war.