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News zum Arbeitsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht

Mobiltelefon im Straßenverkehr - Der (neue) Klassiker!

07 Jan, 2017

Regelmäßig bearbeite ich Fälle, in welchen Mandanten von der Polizei mit dem Handy am Steuer erwischt wurden. Nicht selten war das vermeintliche Handy ein anderer Gegenstand. Auch die Polizei kann sich irren. Allerdings geht dieser Irrtum oftmals zu Lasten des Betroffenen. In der Regel bringt es nichts, den Vorwurf gegenüber den Polizeibeamten zu leugnen. Es sei denn, dass der Akku des Mobiltelefons nachweisbar entladen oder ein Mobiltelefon gar nicht vorhanden ist. Wenn man nicht gerade auf einen barmherzigen Polizeibeamten trifft, gilt daher die goldene Regel: Schweigen bis der Anwalt kommt!

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