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Presse

Unfall nach Überholmanöver - Richtiges Verhalten hinter dem Bus

Der Fall

In Hannover wollte ein Autofahrer einen haltenden Bus und einen dahinter haltenden Wagen überholen. Obwohl die eigene Fahrbahn des Autofahrers und die Gegenfahrbahn von einer durchgezogener Linie getrennt waren, setzte der Autofahrer zum Überholmanöver an. Inmitten des Überholvorganges übersah er einen zwölfjährigen Jungen, der zwischen den beiden haltenden Fahrzeugen die Straße überqueren wollte. Es kam zu einem Unfall, bei welchem der Junge schwer verletzt wurde.

Erläuterung

Ob sich der Überholende und eventuell sogar der Busfahrer strafbar im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) gemacht haben, soll an dieser Stelle nicht erötert werden. Vielmehr sollen die einschlägigen Vorschriften Straßenverkehrsordnungs (§§ 16 und 20 StVO) genauer betrachtet werden.

Wie man sich hinter einem haltenden Bus richtig verhält, regelt § 20 StVO. Hiernach gilt u.a., dass an Omnibussen der Linienverkehrs nur vorsichtig vorbeigefahren werden darf, wenn diese an einer Bushaltestelle stoppen. Dies gilt auch, wenn bei dem Überholmanöver die Gegenfahrbahn benutzt wird. Verschärft wird das Verhalten dann, wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen. Dann nämlich darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand an dem Omnisbus vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Notfalls muss der Überholende stoppen und die Fahrgäste passieren lassen.

Für den Fahrer eines Omnisbusses ist § 16 StVO zu beachten. Hiernach muss der Warnblinker dann eingeschaltet werden, wenn sich der Omnisbusfahrer einer Haltestelle nähert und/oder solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die Straßenverkehrsbehörde dies für bestimmte Haltestellen angeordnet hat. Auch hier darf der Überholende nur in Schrittgeschwindigkeit passieren. Verstößt der Busfahrer gegen seine Pflicht, so kann auch ihn ein Bußgeld von mindestens 10 € treffen.

Ein generelles Überholverbot wie z.B. in den USA gibt es aber grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme wird dann gemacht, wenn der Fahrer des Omnibusses den Warnblinker beim Anfahren der Haltestelle gesetzt hat. Dann gilt auch in Deutschland ein Überholverbot.

Zu beachten ist auch, dass es unerheblich ist, ob sich die Bushaltestelle außer- oder innerorts befindet. Genauso wenig spielt es eine Rolle, ob der Bus an einer separate Busbucht hält. Die vorstehenden Regeln gelten hier ebenfalls.

Überschreitet der überholende Autofahrer die erlaubte Geschwindigkeit, so droht ein Bußgeld von mindestens 15 Euro.

Im Übrigen spielt der Umstand, dass der Fahrer bei dem Überholvorgang eine durchgezogenen Linie überfahren hat und die Gegenspur zum überholen genutzt hat. Die durchgezogene Linie (Zeichen 295 zu Anlage 2 der StVO) dient nämlich allein der Sicherheit des Gegenverkehrs. Dieser war vorliegend aber gerade nicht betroffen.

Es gilt wie immer: Jeder Sachverhalt ist einzigartig und bedarf einer individuellen Betrachtung und Beurteilung. Dieser Beitrag dient lediglich als kurzer Überblick über die geltenden Vorschriften und kann nicht als rechtlicher Rat verstanden werden. Für eine individuelle Beratung stehe ich Ihnen als Anwalt in Hannover gerne zur Verfügung.

 

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Veröffentlicht am 28 Mar, 2016  |  Zurück

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