Benutzen einer Smart-Uhr während der Fahrt
21 Mar, 2016Gem. § 23 Abs. 1a S. 1 StVO darf derjenige, der ein Fahrzeug führt ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Telefon oder der Hörer des Telefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Und genau hier wird es interessant. Denn eine Smart-Watch trägt der Nutzer für gewöhnlich am Handgelenk; sie wird also nicht "aufgenommen oder gehalten" i.S.d. § 23 Abs. 1a S. 1 StVO. Würde man den Anwendungsbereich auf Smart-Uhren ausweiten, so würde es sich um eine Analogie zu Lasten des Betroffenen handeln. Dies ist aber gesetzlich verboten.